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   LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05   

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LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05 (https://dejure.org/2017,43984)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2017 - 16 O 560/05 (https://dejure.org/2017,43984)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2017 - 16 O 560/05 (https://dejure.org/2017,43984)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.02.1975 - II ZR 111/72

    Haftung des Gründungsprüfers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass im Rahmen der Sacheinlagenprüfung die Haftung des Prüfers gegenüber den Differenzhaftungsansprüchen gegen die Einlegenden subsidiär ist (BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - II ZR 111/72 , BGHZ 64, 52-63).

    Dabei rechtfertigt sich die Differenzhaftung des Sacheinlegers im Aktienrecht aus seiner mit der Übernahme von Aktien in einem bestimmten Nennbetrag zwangsläufig verbundenen Kapitaldeckungszusage in Verbindung mit dem Verbot einer Unterpariemission gemäß § 9 Abs. 1 AktG (BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - II ZR 111/72, BGHZ 64, 52-63; BGH, Urteil vom 14. März 1977 - II ZR 156/75, BGHZ 68, 191-199; Pentz in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 4. Auflage 2016, § 36a Rn. 27), dessen Inhalt § 36a Abs. 2 Satz 3 AktG für die Sacheinlage lediglich konkretisiert (vgl. Pentz a.a.O.).

    Die Beklagten zu 4) bis 6) hatten als Prüfer im Allgemeinen weder die persönliche Eignung von Vorstandsmitgliedern noch die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Unternehmens noch die Tauglichkeit eines von diesem auszuwertenden technischen Verfahrens zu beurteilen (BGHZ 64, 52).

    Soweit gegen die Beklagten zu 1) bis 3) ein  Nachzahlungsanspruch besteht und liquide ist, entfällt der von den Beklagten zu 4) bis 6) zu ersetzende Schaden (BGHZ 64, 52).

    Auf diese Rechtsprechung wird durch den BGH auch in der von den Beklagten zu 4) bis 6) zu ihren Gunsten herangezogenen Entscheidung (BGHZ 64, 52) Bezug genommen.

    Zwar geht der BGH davon aus, dass gegenüber einem auf die Verletzung von Hinweispflichten gestützten Schadensersatzanspruch der Prüfer sich gegebenenfalls auf ein nach der Eintragung liegendes Mitverschulden des Vorstands berufen kann (BGHZ 64, 52).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10

    Grundsätze der Unternehmensbewertung bei einer verdeckten Sacheinlage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung und einem damit verbundene Streit der Beteiligten über die Ermittlung eines angemessenen Unternehmenswertes kommt dem angerufenen Gericht die Aufgabe zu, diesen unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden und notwendigenfalls unter Heranziehung externen Sachverstandes in Gestalt eines gerichtlich bestellten Sachverständigen im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Mai 2011 - I-6 U 70/10 -, juris ausdrücklich für die Sacheinlagenprüfung).

    Bei einer offenen Sacheinlage in einer Kapitalgesellschaft trägt grundsätzlich die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast für das von ihr behauptete Vorliegen einer Differenz zwischen dem nominellen und dem tatsächlichen Wert der Sacheinlage und für den Umfang einer solchen Differenz (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Mai 2011 - I-6 U 70/10 -, juris; Pentz a.a.O., § 27 AktG Rn 44).

  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 302/05

    Haftung der Aktionäre bei der Verschmelzung von Aktiengesellschaften im Wege der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Sie wird jedoch im Schrifttum aus § 36 a Abs. 2 Satz 3 AktG sowie - für die Kapitalerhöhung - aus dem auf diese Vorschrift verweisenden § 188 Abs. 2 Satz 1 AktG gefolgert (vgl. BGH, Urteil vom 6.12.2011 - II ZR 149/10, DNotZ 2012, 623; BGH, Urteil vom 12. März 2007 - II ZR 302/05, BGHZ 171, 293-304; Schürnbrand in  Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 4. Auflage 2016 § 183 Rn. 69 m.w.N.).

    Die Vereinbarung einer Sacheinlage ist ein körperschaftliches Hilfsgeschäft (BGH, Urteil vom 02. Mai 1966 - II ZR 219/63, BGHZ 45, 338-350), mit dem der Gesellschaft T6 in Höhe des von dem Inferenten übernommenen Einlagebetrages zugeführt werden sollen (BGHZ 171, 293).

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung und einem damit verbundene Streit der Beteiligten über die Ermittlung eines angemessenen Unternehmenswertes kommt dem angerufenen Gericht die Aufgabe zu, diesen unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden und notwendigenfalls unter Heranziehung externen Sachverstandes in Gestalt eines gerichtlich bestellten Sachverständigen im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Mai 2011 - I-6 U 70/10 -, juris ausdrücklich für die Sacheinlagenprüfung).
  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70

    Bewertung eines Unternehmens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Spätere Entwicklungen, deren Wurzeln in der Zeit nach dem Bewertungsstichtag liegen, müssten jedoch außer Betracht bleiben (BGH, Urteil vom 17. Januar 1973 - IV ZR 142/70 -, juris).
  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Dieser gesteigerten Darlegungslast steht zudem eine von vornherein herabgesetzte Darlegungslast der Gesellschaft im Rahmen der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO gegenüber, denn auf die vollständige Aufklärung aller maßgeblichen V wird im Anwendungsbereich dieser Vorschrift wegen des unverhältnismäßigen, damit verbundenen Aufwandes vom Gesetz gerade verzichtet (BGH, Urteil vom 18. Februar 1992 - VI ZR 367/90, juris, NJW-RR 1992, 792; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 287 ZPO Rn 5, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Dies nimmt die Rechtsprechung insbesondere bei Gesamtschuldverhältnissen an (BGH Beschluss vom 25.11.2003 - VI ZR 418/02 - NJW-RR 2004, 638).
  • BGH, 02.05.1966 - II ZR 219/63

    Rechtsnatur eines Sacheinlageversprechens; Erbringung von Grundstücken und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Die Vereinbarung einer Sacheinlage ist ein körperschaftliches Hilfsgeschäft (BGH, Urteil vom 02. Mai 1966 - II ZR 219/63, BGHZ 45, 338-350), mit dem der Gesellschaft T6 in Höhe des von dem Inferenten übernommenen Einlagebetrages zugeführt werden sollen (BGHZ 171, 293).
  • BGH, 14.03.1977 - II ZR 156/75

    GmbH: Überbewertung einer Sacheinlage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Dabei rechtfertigt sich die Differenzhaftung des Sacheinlegers im Aktienrecht aus seiner mit der Übernahme von Aktien in einem bestimmten Nennbetrag zwangsläufig verbundenen Kapitaldeckungszusage in Verbindung mit dem Verbot einer Unterpariemission gemäß § 9 Abs. 1 AktG (BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - II ZR 111/72, BGHZ 64, 52-63; BGH, Urteil vom 14. März 1977 - II ZR 156/75, BGHZ 68, 191-199; Pentz in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 4. Auflage 2016, § 36a Rn. 27), dessen Inhalt § 36a Abs. 2 Satz 3 AktG für die Sacheinlage lediglich konkretisiert (vgl. Pentz a.a.O.).
  • LG München I, 14.03.2008 - 14 HKO 8038/06

    Haftung des Abschlussprüfers einer GmbH: Überprüfungspflichten im Zusammenhang

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass Patente gar nicht erteilt wurden, sondern nur Patentanmeldungen vorliegen, ist bei gewichtiger Aktivierung dieser gewerblichen Schutzrechte auch eine wirtschaftliche Überprüfung des Wertes dieser Schutzrechte geboten (LG München I Urt. v. 14.3.2008 - 14HK O #####/####, BeckRS 2008, 5870).
  • BGH, 16.10.1961 - III ZR 136/61

    Streitwert für Feststellungsanspruch

  • RG, 29.05.1934 - II 9/34

    1. Liegt den Mitgliedern des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft die Pflicht

  • BGH, 06.12.2011 - II ZR 149/10

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen

  • LG Bonn, 16.03.2005 - 2 O 7/01

    Erfüllungsort für die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers

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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 10.03.2006 - 16 O 560/05   

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https://dejure.org/2006,68128
LG Stuttgart, 10.03.2006 - 16 O 560/05 (https://dejure.org/2006,68128)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10.03.2006 - 16 O 560/05 (https://dejure.org/2006,68128)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10. März 2006 - 16 O 560/05 (https://dejure.org/2006,68128)
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  • OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel über den Umfang der

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 10. März 2006 - 16 O 560/05 - wird zurückgewiesen.
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